Lauftreff und Nordic-Walking
- Wann: Jeden Mittwoch, 19:00 Uhr
- Wo: Treffpunkt an der Gemeindehalle
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!
Langlaufloipe
Über eine Spende zur Loipenpflege würden wir uns sehr freuen.
SV Stöttwang-Skiabteilung
Kontonummer: VR-Bank Augsburg-Ostallgäu eG IBAN: DE83 7209 0000 0000 810177
SV Stöttwang-Skiabteilung
Kontonummer: VR-Bank Augsburg-Ostallgäu eG IBAN: DE83 7209 0000 0000 810177
VERORDNUNG ÜBER SKIWANDERWEGE VOM 16.11.2014
Auszug aus der Verordnung: § 3 Ordnungswidrigkeiten
Gemäß Art. 24 Abs. 5 LStVG kann mit Geldbuße bis zu 500 € belegt werden, wer auf einem Skiwanderweg, der in der vorgesehenen Weise gekennzeichnet ist,
- Sich zur Zeit des Skibetriebs zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die der Skiwanderweg bestimmt ist, ohne Erlaubnis nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 LStVG oder ohne Ausnahmegenehmigung nach Art. 12 Abs. 2 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes aufhält.
- Zur möglichen Nutzungszeit des Skibetriebes ein Tier laufen lässt oder zum Reitsport benutzt.
- Zur Zeit des Sportbetriebes oder auf dem Skiwanderweg mit einem Fahrzeug fährt, das nicht nach der aufgrund des Art. 24 Abs. 3 Nr. 2 LStVG erlassenen Verordnung gekennzeichnet ist. Landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Fahrbetrieb ist so weit nicht vermeidbar zulässig,
- Sonst ein Hindernis bereitet, ohne es der Gemeinde so rechtzeitig anzuzeigen, dass Gefahren für die Sicherheit der Skifahrer verhütet werden können.